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   RG, 26.01.1917 - IV 818/16   

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https://dejure.org/1917,457
RG, 26.01.1917 - IV 818/16 (https://dejure.org/1917,457)
RG, Entscheidung vom 26.01.1917 - IV 818/16 (https://dejure.org/1917,457)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1917 - IV 818/16 (https://dejure.org/1917,457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Genügt zur Ablehnung eines Zeugenbeweisantrags die Unterstellung, daß der Zeuge die in seine Wissenschaft gestellte Tatsache bekunden werde? 2. Reicht zu demselben Zwecke die Unterstellung der Tatsache selbst aus, wenn das Gericht mit Bezug auf die Zeugenaussage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 51, 3
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Können Begleitumstände über die Tragweite der als wahr unterstellten Tatsache entscheiden, darf ein dem Angeklagten günstiger Schluß nicht allein mit der Begründung versagt werden, es sei mit Rücksicht auf solche Umstände ein anderer Schluß möglich, wenn diese Umstände weder feststehen noch von der Beweisbehauptung umfaßt werden (RGSt 51, 3, 4; RG JW 1931, 2495 Nr. 22 mit Anm. Alsberg; Alsberg/Nüse, Beweisantrag, 2. Aufl., S. 162).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 193/80

    Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Wahrunterstellung

    Indem das Landgericht ohne weiteres annimmt, die Unwahrheit der Äußerung lasse sich nicht feststellen, hat es das Ergebnis der beantragten Beweiserhebung in unzulässiger Weise vorweggenommen (RGSt 51, 3, 4).
  • BGH, 17.09.1969 - 4 StR 347/69

    Verwerfung einer Revision - Gesamtstrafenbildung aus Einzelurteilen

    Da sein Verhalten alle Tatbestandsmerkmale des § 113 StGB erfüllt, dieser Tatbestand gegenüber § 240 StGB aber eine spezielle Vorschrift darstellt, die dessen Anwendung ausschließt (vgl. BGH 4 StR 77/68 vom 10.4.1968 mit Hinw. auf RGSt 51, 3; 1StR 204/54 vom 15.7.1954), mußte die Strafkammer aus § 113 StGB verurteilen.
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56

    Rechtsmittel

    Ob ein Zeuge glaubhaft ist, ob er sichere Beobachtungen über den unter Beweis gestellten Vorgang machen konnte, kann erst nach seiner Vernehmung zuverlässig beurteilt werden, bei der sich das Gericht hierüber durch entsprechende Fragen gemäß § 69 Abs. 2 StPO Gewißheit verschaffen muß (RGSt 49, 44; 51, 3; OGHSt 3, 141, 144; BGH NJW 1952, 191 Nr. 16).
  • BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51

    Rechtsmittel

    Diese Erwägungen stellen eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, weil das Landgericht über den gegenseitigen Wert des erhobenen und des noch zu erhebenden Beweises im voraus entschieden hat, ohne bestimmte Umstände, welche die Glaubwürdigkeit der Zeugin von vornherein ausschliessen, festzustellen (RGSt 47, 100, 104; 51, 3; 54, 181; 56, 134; 75, 11, 14).
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